BSV-Salzkammergut

Parcours-Regeln


Vor Benützung der gesamten Bogensportanlage muss die Anmeldung erfolgen! Das heißt der vollständige Eintrag ins Parcoursbuch und die Entrichtung der Benutzungsgebühr für die Bogensportanlage (Tagesmitgliedschaft). Jahresmitglieder in die Mitgliederliste eintragen .

Parcourszeiten:
Montag bis Sonntag 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang. 365 Tage im Jahr.
Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten!

Festes Schuhwerk erforderlich.

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

Nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen parken. Das Parken an der Seepromenade ist untersagt.

Der Parcours ist nur von Menschen zu begehen die in der Lage sind zum Teil schwieriges
( steil, feucht, trocken,unwegsam, naturbelassen) Gelände zu begehen.

Im Wald bitte ruhig verhalten und Lärm vermeiden.

Im Wald herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr)

Bei starkem Wind, oder aufkommenden Gewitter den Wald nicht betreten.

Achtung vor herabfallenden Ästen.

Jegliche Art von Zelten, Campieren, Lagerfeuer oder offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände inklusive Parkfläche verboten.

Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten (keinen Abfall, Müll, Taschentücher oder kaputte Teile im Wald zurück lassen. Der Mülleimer ist bei der Hütte). Das Gelände ist zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen.

Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen ist das Schießen untersagt.

Kinder und Jugendliche Schützen unter 18 Jahren ist die Parcoursbenützung nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

Das Benützen von Compoundbogen, Armbrust oder Jagdspitzen ist auf unserem Parcoursgelände behördlich verboten.

Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich und haftet persönlich für verursachte Schäden oder Verletzungen. Der Grundstücksbesitzer sowie der BSV – Salzkammergut übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- Sachschäden oder Schäden durch höhere Gewalt.

Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der dahinter liegende Bereich frei sind und so weder Mensch noch Tier gefährdet werden können.
(In der Nähe des Wanderweges gilt besondere Vorsicht)

Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung, der Reihe nach begangen werden. (1-31)

Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.

Es darf nur von den Abschusspflöcken und den dafür vorgesehenen Flächen geschossen werden.

gelber Pflock – Kinder
weißer Pflock – Anfänger
blauer Pflock – geübte Schützen
roter Pflock    – Profis

Es dürfen nur auf die dafür vorgesehenen 3D Ziele geschossen werden.

Das eigenwillige Verändern der Ziele oder Abschusspflöcke ist nicht erlaubt.

Pro Station hat jeder Schütze drei Versuche. Nach dem ersten Treffer ist das Schießen an der Station erfolgreich abgeschlossen. (maximal ein Treffer pro Station)

Beim Entfernen des Pfeiles aus dem 3D Ziel vorsichtig umgehen, mit einer Hand ziehen und mit der anderen Hand dagegen halten.

Bei einer Pfeilsuche muss das 3D Tier mit Bogen oder Jacke blockiert werden, damit nachkommende Schützen gewarnt sind.

Die 3D Figuren sind keine Turngeräte, hinauf klettern oder darauf reiten ist zu unterlassen.

Beschädigungen an den 3D Zielen oder an den Pflöcken bitte dem BSV melden.

Das Schießen mit kaputten oder gefundenen Pfeilen ist strengstens untersagt (Verletzungsgefahr)

Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume sind untersagt.

Gefundene Pfeile bitte bei der Hütte abgeben.

Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Verweis vom Gelände zur Folge.

Jegliche mutwillige Beschädigung oder Diebstahl wird unwiderruflich zur Anzeige gebracht.

Statuten sind nach Absprache in der Vereinshütte einzusehen.

Mit der Einhaltung der Parcoursregeln trägt jeder dazu bei, dass diese schöne Sportart noch lange Zeit ausgeübt werden kann.

In diesem Sinne: Viel Spaß und alle ins Kill!!
Der BSV – Salzkammergut